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Programmablaufplan Zur Erstellung Von Manuell Zu Berechnenden Lohnsteuertabellen Für Das Jahr 2024 (Enthält Die Bemessungsgrundlage Für Die Kirchenlohnsteuer Und Die Berechnung Des Solidaritätszuschlags)
Der Programmablaufplan Enthält Gemäß § 51 Abs. 4 Nr. 1a Estg Die Berechnung Zur Erstellung Von Lohnsteuertabellen, Die Die Bemessungsgrundlage Für Die Kirchenlohnsteuer Mit Gehaltsstufen Und Die Berechnung Des Solidaritätszuschlags Enthalten.
Im Programmablaufplan Werden Die Einkommensteuersatzanpassungen 2024 (U.a. Erhöhung Des Grundfreibetrags Auf 11.604 Euro), Die Beträge Des § 39b Abs. 2 Satz 7 Estg, Der Kinderfreibetrag (Erhöhung Auf 4.656 Euro Bzw. 9.312 Euro) Sowie Die Freigrenze Für Den Solidaritätszuschlag (Erhöhung Auf 18.130 Euro) Durch Das Inflationsausgleichsgesetz Berücksichtigt.
Die Beitragsbemessungsgrenze Für Die Soziale Pflegeversicherung Und Die Gesetzliche Krankenversicherung Beträgt 62.100 Euro (2023: 59.850 Euro).
Der Ermäßigte Beitragssatz (§ 243 Sgb V) Für Die Gesetzliche Krankenversicherung Bleibt Bei 14,0 %.
Der Durchschnittliche Zuzahlungssatz In Der Gesetzlichen Krankenversicherung Beträgt 1,7 % (2023: 1,6 %), Wobei Der Zuzahlungsbeitrag Je Zur Hälfte Von Arbeitgeber Und Arbeitnehmer Getragen Wird.
Der Bundeseinheitliche Beitragssatz In Der Sozialen Pflegeversicherung Beträgt Unverändert 3,40 %.
In Der Allgemeinen Rentenversicherung Beträgt Die Beitragsbemessungsgrenze Ost (Bbg Ost) 89.400 Euro (2023: 85.200 Euro), Die Allgemeine Beitragsbemessungsgrenze (Bbg West) 90.600 Euro (2023: 87.600 Euro).
Der Beitragssatz In Der Allgemeinen Rentenversicherung Beträgt Unverändert 18,6 %.
Berücksichtigt Werden Zeiträume Täglicher, Wöchentlicher, Monatlicher Und Jährlicher Gehaltszahlungen. Nach Den In § 39b Abs. 2 Satz 9 Estg Aufgeführten Bruchteilen Werden Jahresbeträge In Lohnzahlungszeiträume Des Jahres Aufgeteilt. Nach Den Angaben Im Programmablaufplan Werden Cent-bruchteile Entweder Nicht Berücksichtigt Oder Auf Ganze Cent Aufgerundet.
Es Ist Erforderlich, Aus Einem Rechenergebnis Oder Einem Zu Übertragenden Feld Zusätzliche Nachkommastellen Zu Entfernen, Wenn Das Empfangende Feld Diese Nicht Aufweist Und Der Programmablaufplan Nichts Anderes Vorsieht.
Davon Sind Jedoch Nur Die Im Programmablaufplan Dargestellten Felder Umfasst. Eine Rundung Von Zwischenfeldern, Die Von Der Programmierung Oder Der Verwendeten Programmiersprache Vorgegeben Sind, Ist Nicht Zulässig.
Dieser „programmablaufplan Zur Erstellung Von Lohnsteuertabellen 2024 Zur Manuellen Berechnung Der Lohnsteuer“ Baut Auf Dem „programmablaufplan Zur Automatischen Berechnung Der Vom Arbeitslohn Einzubehaltenden Lohnsteuer, Des Solidaritätszuschlags Und Des Regelsteuersatzes Für Die Kirchenlohnsteuer 2024“ Auf. Teilprogramme Und Felder Sind Oft Identisch.
Der Höchstbetrag Der Auf Den Jeweiligen Lohnzahlungszeitraum Entfallenden Versorgungsbezüge (§ 19 Abs. 2 Estg) Ist Steuerfrei, Wenn Die Versorgungsbezüge In Form Des Laufenden Arbeitslohns Erfolgen. Zur Ermittlung Dieses Anteils Sind Folgende Kriterien Heranzuziehen: Monatsbezüge Sind Am 12. Des Jahres, Wochenbezüge Am 7. Des Monats Und Tagesbezüge Am 31. Des Monats Zu Zahlen.
Eine Aufrundung Des Monatsbetrags Auf Volle Euro, Des Wochenbetrags Auf Den Durch Zehn Teilbaren Cent Und Des Tagesbetrags Auf Den Durch Fünf Teilbaren Cent Ist Möglich. Auch Wenn In Früheren Lohnzahlungszeiträumen Desselben Kalenderjahres Aufgrund Der Damaligen Höhe Der Versorgungsbezüge Ein Geringerer Betrag Als Der Höchstbetrag Angesetzt Wurde, Darf Der Auf Den Lohnzahlungszeitraum Entfallende Anteilige Höchstbetrag Nicht Überschritten Werden.
Eine Verrechnung Des In Einem Monat Nicht Ausgeschöpften Höchstbetrags Mit Den Den Höchstbetrag Übersteigenden Beträgen Eines Anderen Monats Ist Nicht Zulässig. Nach § 39b Abs. 2 Satz 12 Estg In Verbindung Mit R 39b.8 Lstr Gelten Die Vorgenannten Voraussetzungen Nicht Im Falle Einer Dauernden Jährlichen Lohnsteueranpassung. Nach § 39b Abs. 2 Satz 5 Nr. 1 Estg Ist Der Pflegegeldzuschlag Nicht In Die Steuerklasse Vi Einzubeziehen.
Die Vorgenannte Regelung Gilt Für Die Ermittlung Des Altersfreibetrags.
Der Einfachheit Halber Werden Der Beitragszuschlag Für Kinderlose Und Die Beitragsabzüge Für Das Zweite Und Weitere Kind (§ 55 Abs. 3 Sgb Xii) Bei Der Erstellung Der Lohnsteuertabellen Hinsichtlich Des Teilbetrags Der Pauschalrückstellung Zur Sozialen Pflegeversicherung Grundsätzlich Nicht Berücksichtigt.
Nach § 242a Sgb V Ist Zur Ermittlung Des Teilbetrags Der Pauschalrückstellung In Der Gesetzlichen Krankenversicherung Stets Der Durchschnittliche Zusatzbeitragssatz Der Krankenkassen Heranzuziehen (Vgl. Bt-drs. 18/1529 Vom 26. Mai 2014, Seite 65, Schlusspatent)ragraph).
die Einkommensteuer Muss Sekundär Berechnet Werden, Wenn Der Privat Versicherte Arbeitnehmer Einen Nachweis Über Beiträge Zur Grundversorgung In Der Kranken- Und Pflegeversicherung Vorgelegt Hat.
Gemäß Den Einkommensteuertabellen Für Das Tatsächliche (Brutto-)jahreseinkommen Werden Die Teilbeträge Der Pauschalen Vorsorgepauschale Von Den Nachgewiesenen Beiträgen Des Arbeitnehmers Abgezogen.
Wenn Ein Arbeitgeber Einen Zuschuss Zur Kranken- Und Pflegeversicherung Zahlen Muss, Muss Der Normierte Arbeitgeberbeitrag Zur Versicherung Von Der Verbleibenden Summe Abgezogen Werden. Der Auf Diese Weise Ermittelte Betrag Muss Vom Maßgeblichen Bruttolohn Abgezogen Werden. Die Tabelle Zeigt Die Einkommensteuer Auf Den Niedrigeren Bruttolohn.
Der Normierte Arbeitgeberbeitrag Und Die Teilbeträge Der Pauschalen Vorsorgepauschale Zur Kranken- Und Pflegeversicherung (Gegebenenfalls Die Mindestpauschale) Sind Für Diese Sekundärberechnung In Den Tabellen Für Privat Versicherte Arbeitnehmer Aufgeführt.
Der Bruttojahreslohn Eines Arbeitnehmers Der Steuerklasse Iii (Ohne Kinder, Beitragsbemessungsgrenze West) Beträgt 75.000 Euro. Er Ist Neben Einer Privaten Kranken- Und Pflegeversicherung Auch In Der Gesetzlichen Rentenversicherung Versicherungspflichtig.
Seine Nachgewiesenen Jährlichen Beiträge Zur Grundversicherung Betragen Insgesamt 12.000 Euro. Aus Seiner Tätigkeit Bezieht Er Zudem Ein Stipendium.
Die Jährliche Einkommensteuer Beträgt Nach Der Allgemeinen Einkommensteuertabelle 9.136 Euro. In Diesem Betrag Sind 5.930 Euro Für Die Obligatorische Kranken- Und Sozialpflegeversicherung Sowie Der Pauschale Arbeitgeberzuschuss Im Jahr 2024 Enthalten. Dabei Wird Auch Die Pauschalregelung Berücksichtigt.
Von Den Nachgewiesenen Beiträgen Zur Grundversicherung Sind In Einer Nebenrechnung Die Kosten Für Die Gesetzliche Kranken- Und Sozialpflegeversicherung Sowie Den Pauschalen Arbeitgeberzuschuss Abzuziehen, Die Nach Der Allgemeinen Einkommensteuertabelle Berücksichtigt Werden.
Der Bruttojahreslohn Wird Um Den Restbetrag (12.000 Euro – 5.930 Euro – 5.930 Euro = 140 Euro) Gekürzt. Ein Bruttojahreslohn Von 75.000 Euro Abzüglich 140 Euro Ergibt 74.860 Euro, Von Denen Die Einkommensteuer Abzuziehen Ist. 9.098 Euro Beträgt Die Einkommensteuer In Steuerklasse Iii.
Der Jahreslohn Eines Beamten Der Steuerklasse I Ohne Kinder Beträgt 17.500 Euro. Seine Jährlichen Zahlungen An Die Gesetzliche Pflegeversicherung Und Die Nachgewiesene Grundkrankenversicherung Betragen Insgesamt 2.400 Euro. Sein Unternehmen Gewährt Ihm Keine Zuschüsse.
Die Jährliche Einkommensteuer Beträgt Laut Besonderer Einkommensteuertabelle 456 Euro; Der Mindestrentenfreibetrag Ist Jedoch Bereits Abgezogen, So Dass Sich Ein Aufwand Von 1.900 Euro Ergibt.
Um Die Nachgewiesenen Beiträge Zur Grundversorgung Und Zur Pflegeversicherung Zu Berücksichtigen, Muss Von Diesen Beiträgen In Einer Nachrechnung Der Nach Der Besonderen Lohnsteuertabelle Ermittelte Mindestrentenfreibetrag Abgezogen Werden. Dadurch Verringert Sich Das Jahreseinkommen Um 500 Euro (2.400 – 1.900 Euro).
Ein Jahresgehalt Von 17.500 Euro Abzüglich 500 Euro Ergibt In Diesem Fall 17.000 Euro Und Die Lohnsteuer Muss Abgezogen Werden.
In Der Steuerklasse I Beträgt Die Lohnsteuer 362 Euro. Für Den Fall, Dass Die Lohnsteuertabellen Keine Berechnungsmöglichkeiten Bieten, Bietet Das Bundesministerium Der Finanzen Auf Der Internetseite Www.bmf-steuerrechner.de Eine Maschinelle Berechnung Der Lohnsteuer An.
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